AGB
Willkommen auf der Seite „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ von STAPLER. Diese Richtlinien sind für alle Benutzer unserer Websoftware von wesentlicher Bedeutung und gewährleisten ein reibungsloses und sicheres Erlebnis.
- Dies sind die allgemeinen Nutzungsbedingungen, die für alle Transportplanung-Selbstbedienungs- und Wiederverkäuferkunden (Affiliates) gelten. Diese Transportplanung-Nutzungsbedingungen ("Vereinbarung") werden zwischen ZURKRAFT GmbH, Scharnhorststraße 1-4, 10115 Berlin ("ZURKRAFT") und der juristischen Person oder der Person, die eine Bestellung aufgibt oder auf den Service zugreift ("Kunde" oder "Sie"), geschlossen. Diese Vereinbarung besteht aus den nachstehenden Bedingungen und jeder Bestellung. Wenn Sie auf den Service im Namen Ihres Unternehmens zugreifen oder diesen nutzen, erklären Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Vereinbarung im Namen Ihres Unternehmens anzunehmen, und alle Verweise auf "Sie" beziehen sich auf Ihr Unternehmen. Das "Wirksamkeitsdatum" dieser Vereinbarung ist das frühere Datum zwischen
(a) dem erstmaligen Zugriff des Kunden auf den Service über einen Online-Bereitstellungs-, Registrierungs- oder Bestellvorgang oder
(b) dem Wirksamkeitsdatum der ersten Bestellung. Diese Vereinbarung regelt den erstmaligen Kauf durch den Kunden am Wirksamkeitsdatum sowie zukünftige Käufe des Kunden, die sich auf diese Vereinbarung beziehen. Transportplanung kann diese Vereinbarung von Zeit zu Zeit gemäß Abschnitt 19 (Änderungen der Vereinbarung) ändern. Kauf über einen Wiederverkäufer:
Wenn der Kunde den Service über einen autorisierten Transportplanung-Wiederverkäufer ("Wiederverkäufer") erwirbt, unterliegt die Nutzung des Service dieser Vereinbarung, vorbehaltlich Abschnitt 19.14 (Bestellungen über Wiederverkäufer) unten.Durch die Zustimmung zu dieser Vereinbarung oder den Zugriff auf den Service erklären Sie sich damit einverstanden, an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein. Jede Partei erklärt ausdrücklich, dass diese Vereinbarung rechtlich bindend ist.
1. Überblick
Transportplanung bietet einen einzigartigen Service für die kollaborative Zusammenarbeit und Planung von Transporten für Industrieunternehmen, die darauf ausgelegt ist, Benutzern die Erstellung, Zusammenarbeit und Zentralisierung von Einzelaufträgen über Beladung von Transport Förderfahrzeugen dieser Einzelaufträge und der Steuerung dieser geplanten Transporte zu ermöglichen. Dabei werden Kommunikationskanäle nach außen bereitgestellt. Der Kunde behält die alleinige Kontrolle über die Arten und Inhalte aller Kundeninhalte, die er dem Service übermittelt.
2. Der Service
2.1 Erlaubte Nutzung
Während der Laufzeit des Abonnements darf der Kunde auf den Service nur für interne geschäftliche oder persönliche Zwecke gemäß der Dokumentation und dieser Vereinbarung zugreifen und diesen nutzen, einschließlich etwaiger Nutzungsbeschränkungen in einer Bestellung. Dies umfasst das Recht, die Software im Rahmen der autorisierten Nutzung des Service zu verwenden.
2.2 Benutzer
Nur Benutzer dürfen auf den Service zugreifen oder diesen nutzen. Jeder Benutzer muss seine Anmeldeinformationen vertraulich behandeln und sie nicht mit anderen teilen. Der Kunde ist für die Einhaltung dieser Vereinbarung durch seine Benutzer und für Handlungen, die über ihre Konten vorgenommen werden (ausgenommen Missbrauch von Konten aufgrund von Verstößen von “Transportplanung” gegen diese Vereinbarung), verantwortlich. Der Kunde wird Transportplanung umgehend informieren, wenn ihm ein Kompromiss seiner Anmeldeinformationen bekannt wird. Transportplanung verwendet Benutzerkontoinformationen wie in seiner Datenschutzrichtlinie beschrieben.
2.3 Administratoren
Der Kunde kann einen Benutzer als Administrator mit Kontrolle über die Benutzerverwaltung benennen, einschließlich der Verwaltung von Kundeninhalten, wie in der Dokumentation beschrieben. Der Kunde ist voll verantwortlich für seine Auswahl an Administratoren und für alle von ihnen getroffenen Maßnahmen.
2.4 Kunden-Affiliates
Die Affiliates des Kunden können den Service als Benutzer des Kunden nutzen. Alternativ kann eine Affiliate des Kunden eigene Bestellungen gemäß gegenseitiger Vereinbarung mit Transportplanung aufgeben, und dies führt zu einer separaten Vereinbarung zwischen der Affiliate und Transportplanung, die diese Vereinbarung mit der Affiliate als "Kunde" einbezieht. Weder der Kunde noch irgendeine Kunden-Affiliate hat Rechte unter den Vereinbarungen des anderen mit Transportplanung, und ein Verstoß oder eine Kündigung einer solchen Vereinbarung stellt keinen Verstoß oder keine Kündigung einer anderen dar.
2.5 Registrierung unter Verwendung von Unternehmens-E-Mail
Wenn Sie ein Konto mit einer E-Mail-Adresse Ihres Arbeitgebers oder einer anderen Einrichtung erstellt haben, erklären und garantieren Sie, dass Sie berechtigt sind, ein Konto im Namen einer solchen Einrichtung zu erstellen, und erkennen weiterhin an, dass Transportplanung Ihre E-Mail-Adresse mitteilen und die Kontrolle über Ihr Konto durch eine solche Einrichtung übernommen werden kann (als "Kunde"). Nach einer solchen Übernahme kann der Administrator, der das Konto kontrolliert, möglicherweise (i) auf Informationen im Konto zugreifen, diese offenlegen, beschränken oder entfernen, (ii) Ihren Zugriff auf den Service beschränken oder beenden und (iii) verhindern, dass Sie das Konto später von der Einrichtung trennen.
2.6 Zugriff auf Angebotsbibliothek von Dritten
Wenn Sie zu einer Angebotsbibliothek eines anderen Kunden eingeladen werden, erkennen Sie an, dass Ihr Zugriff auf dieses Angebotsbibliothek sowie alle von Ihnen eingereichten Inhalte ausschließlich unter der Kontrolle dieses anderen Kunden stehen.
2.7 Einladung von Benutzern als Dritte Partei
Über die Benutzerverwaltung kontrollieren Sie, mit wem Sie Ihre Transportplanungs Funktionen und Kundeninhalte teilen. Transportplanung haftet nicht dafür, wie andere auf Kundeninhalte zugreifen oder diese nutzen können, die sich aus Ihrer Entscheidung oder der Entscheidung Ihrer Benutzer ergeben, einen Zugriff zu Ihrer Transportplanung zu gewähren.
2.8 Altersanforderung für Benutzer
Der Service ist nicht für Personen unter 16 Jahren vorgesehen und darf von ihnen nicht genutzt werden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass alle Benutzer mindestens 16 Jahre alt sind.
2.9 Beschränkungen
Der Kunde wird (und wird niemand anderem erlauben, zu) Folgendes zu tun: (a) Zugang zum Service für Dritte bereitstellen (Dritte müssen per Benutzerverwaltung eingeladen werden), den Service an Dritte verteilen, verkaufen oder unterlizenzieren, (b) den Service im Auftrag von Dritten nutzen oder Dritten Produkte oder Dienstleistungen bereitstellen, (c) den Service verwenden, um ein ähnliches oder konkurrierendes Produkt oder eine ähnliche oder konkurrierende Dienstleistung zu entwickeln, (d) den Service abschöpfen, datenminen, reverse engineering betreiben, dekompilieren, auseinandernehmen oder versuchen, auf den Quellcode oder nichtöffentliche APIs des Service oder unberechtigte Daten zuzugreifen, es sei denn, dies ist ausdrücklich durch das Gesetz gestattet (und dann nur nach vorheriger Benachrichtigung an Transportplanung), (e) den Service oder Teile des Service (außer autorisierten Kopien der Software) ändern oder abgeleitete Werke erstellen, (f) proprietäre Hinweise im Service entfernen oder verbergen oder anderweitig die Quelleneigentumsherkunft des Service falsch darstellen, (g) Benchmarks oder Leistungsinformationen über den Service veröffentlichen, (h) den Betrieb des Service stören, die Zugriffsbeschränkungen umgehen oder Tests zur Sicherheit oder Vulnerabilität des Service durchführen, (i) Viren oder andere schädliche Materialien an den Service übertragen, (j) Benutzern gestatten, Benutzerplätze zu teilen, (k) betrügerische, irreführende, illegale oder unethische Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Service durchführen oder (l) den Service nutzen, um Material zu speichern oder zu übertragen, das illegalen Inhalt enthält.
3. Unterstützung und Supportleistung
Während der Laufzeit des Abonnements stellt Transportplanung Unterstützung gemäß der Support-Richtlinie des gebuchten Lizenzmodel zur Verfügung.
4. Kundeninhalte
4.1 Datenverwendung
Der Kunde gewährt Transportplanung das nicht exklusive, weltweite Recht, Kundeninhalte zu verwenden, zu kopieren, zu speichern, zu übertragen und anzuzeigen sowie Kundeninhalte zu modifizieren und abgeleitete Werke von Kundeninhalten zu erstellen (zum Zweck der Neuformatierung oder anderer technischer Zwecke), jedoch nur soweit dies erforderlich ist, um dem Kunden den Service, die Unterstützung und alle technischen Dienstleistungen gemäß dieser Vereinbarung bereitzustellen.
4.2 Sicherheit
Transportplanung verwendet angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz des Service und der Kundeninhalte über angewendeten Servicedienstleister.
4.3 Personenbezogene Daten
Jede Partei verpflichtet sich zur Einhaltung der (DPA/AVV).
4.4 Datenexport
Während der Laufzeit des Abonnements oder innerhalb von 30 Tagen danach kann der Kunde seine Kundeninhalte aus dem Service mithilfe der in der Dokumentation beschriebenen Exportfunktionen exportieren. Nach dieser Exportperiode kann Transportplanung Kundeninhalte gemäß seinem standardmäßigen Zeitplan und Verfahren löschen. Wenn der Kunde sich jederzeit entscheidet, sein Konto proaktiv zu löschen, werden alle zugehörigen Kundeninhalte dauerhaft gelöscht und können nicht wiederhergestellt werden.
5. Kundenverpflichtungen
5.1 Allgemein
Der Kunde ist für seine Kundeninhalte verantwortlich, einschließlich deren Inhalt und Genauigkeit, und verpflichtet sich, bei der Nutzung des Dienstes Gesetze einzuhalten. Der Kunde erklärt und gewährleistet, dass er alle Offenlegungen gemacht hat und alle Rechte, Zustimmungen und Genehmigungen besitzt, die erforderlich sind, um seine Kundeninhalte mit dem Dienst zu verwenden und Transportplanung die Rechte gemäß Abschnitt 4.1 (Datenverwendung) zu gewähren, ohne gegen Gesetze, Rechte Dritter (einschließlich geistiger Eigentums-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte) oder irgendwelche Bedingungen oder Datenschutzrichtlinien zu verstoßen, die für die Kundeninhalte gelten.
5.2 Untersagte Verwendungen
Der Kunde darf den Dienst nicht für Untersagte Daten oder für Hochrisikoaktivitäten verwenden. Der Kunde erkennt an, dass der Dienst nicht dazu bestimmt ist, rechtliche Verpflichtungen für diese Verwendungen zu erfüllen, einschließlich HIPAA-Anforderungen, und dass Transportplanung kein "Business Associate" im Sinne von HIPAA ist. Ungeachtet anderer Bestimmungen in dieser Vereinbarung haftet Transportplanung nicht für Untersagte Daten oder die Nutzung des Dienstes für Hochrisikoaktivitäten.
5.3 Übernahme von individuellen Benutzerkonten
Der Dienst kann Funktionen enthalten, die es dem Kunden ermöglichen, Konten, die zuvor von Einzelpersonen mit E-Mail-Adressen aus der Domäne des Kunden registriert wurden, in Benutzerkonten unter der Kontrolle des Kunden umzuwandeln. Der Kunde erklärt und gewährleistet, dass er alle erforderlichen Rechte und Zustimmungen hat, soweit er bestehende Konten, die mit E-Mail-Adressen aus der Domäne des Kunden registriert wurden, in Konten unter der Kontrolle des Kunden umwandelt.
6. Aussetzung des Dienstes
Transportplanung kann den Zugang des Kunden oder eines Benutzers zum Dienst und zu damit verbundenen Diensten aussetzen, wenn der Kunde gegen Abschnitt 2.8 (Altersanforderung für Benutzer), Abschnitt 2.9 (Beschränkungen) oder Abschnitt 5 (Kundenverpflichtungen) verstößt, wenn das Konto des Kunden 10 Tage oder länger überfällig ist oder wenn die Handlungen des Kunden oder des Benutzers das Risiko von Schäden für andere Kunden oder die Sicherheit, Verfügbarkeit oder Integrität des Dienstes darstellen. Soweit möglich wird Transportplanung angemessene Anstrengungen unternehmen, um dem Kunden vorab eine Benachrichtigung über die Aussetzung zu geben. Sobald der Kunde das Problem, das die Aussetzung erfordert, behoben hat, wird Transportplanung den Zugang des Kunden oder des Benutzers zum Dienst gemäß dieser Vereinbarung umgehend wiederherstellen.
7. Plattformen von Drittanbietern
Der Kunde kann sich dafür entscheiden, den Dienst mit Plattformen von Drittanbietern zu verwenden. Die Nutzung von Plattformen von Drittanbietern unterliegt der Vereinbarung des Kunden mit dem jeweiligen Anbieter und nicht dieser Vereinbarung. Transportplanung hat keine Kontrolle und keine Haftung für Plattformen von Drittanbietern, einschließlich ihrer Sicherheit, Funktionalität, Betrieb, Verfügbarkeit oder Interoperabilität oder wie die Plattformen von Drittanbietern oder ihre Anbieter auf Kundeninhalte zugreifen. Wenn der Kunde eine Plattform von Drittanbietern mit dem Dienst verbindet, kann Transportplanung im Auftrag des Kunden auf Kundeninhalte zugreifen und diese mit der Plattform von Drittanbietern austauschen.
8. Technische Dienstleistungen
Alle erworbenen technischen Dienstleistungen sind wie in der jeweiligen Bestellung beschrieben. Der Kunde wird Transportplanung rechtzeitig Zugang zu Kundenmaterialien gewähren, die für die technischen Dienstleistungen vernünftigerweise erforderlich sind, und wenn der Kunde dies unterlässt, wird Transportplanung von seiner Verpflichtung zur Erbringung technischer Dienstleistungen befreit, bis der Zugang gewährt wird. Transportplanung wird Kundenmaterialien nur zum Zwecke der Erbringung technischer Dienstleistungen verwenden. Alle technischen Dienstleistungs-Ergebnisse beziehen sich auf die Konfiguration oder Verwendung des Dienstes. Der Kunde darf technische Dienstleistungs-Ergebnisse nur im Rahmen seiner autorisierten Nutzung des Dienstes verwenden, unter denselben Bedingungen wie für den Dienst in Abschnitt 2 (Der Dienst) und Abschnitt 5 (Kundenverpflichtungen).
9. Geschäftsbedingungen
9.1 Abonnementlaufzeit
Sofern in der jeweiligen Bestellung nicht anders angegeben, verlängert sich jede Abonnementlaufzeit automatisch um aufeinanderfolgende 12-Monatszeiträume, es sei denn, eine der Parteien gibt der anderen Partei mindestens 90 Tage vor Ablauf der aktuellen Abonnementlaufzeit eine Mitteilung über die Nichtverlängerung. Bei Mitteilung über die Nichtverlängerung werden dem Kunden für den nächsten Abrechnungszyklus keine Gebühren berechnet, jedoch erfolgt keine Rückerstattung oder Gutschrift für bereits in Rechnung gestellte Beträge.
9.2 Gebühren und Steuern
Die Gebühren sind in jeder Bestellung beschrieben. Der Kunde erstattet Transportplanung genehmigte Reise- und Unterbringungskosten, die bei der Erbringung technischer Dienstleistungen anfallen. Die Gebühren werden gemäß dem in der Bestellung festgelegten Zeitplan in Rechnung gestellt, und erstattungsfähige Ausgaben werden im Nachhinein in Rechnung gestellt. Der Kunde stimmt zu, dass Transportplanung die Gebühren für Verlängerungen, Ausgaben und andere ausstehende Gebühren, soweit zutreffend, über die Kreditkarte des Kunden oder andere Zahlungsmethoden abrechnen kann. Der Kunde kann seine Zahlungsinformationen durch Eingabe aktualisierter Informationen über die Benutzeroberfläche des Dienstes ändern. Sofern in der Bestellung nichts anderes festgelegt ist, sind alle Gebühren und Ausgaben innerhalb von 30 Tagen nach dem in der jeweiligen Bestellung angegebenen Rechnungsdatum fällig. Die Gebühren für die Verlängerung der Abonnementlaufzeit basieren auf den dann gültigen Tarifen von Transportplanung, unabhängig von etwaigen Rabatten in einer vorherigen Bestellung. Zahlungsverzug unterliegt einer Servicegebühr von 1,5% pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstbetrag, je nachdem, welcher Betrag geringer ist. Alle Gebühren und Ausgaben sind nicht erstattungsfähig, außer wie in Abschnitt 10.2 (Gewährleistungsbeseitigung) und Abschnitt 14.4 (Minderung und Ausnahmen) festgelegt. Der Kunde ist für alle Umsatz-, Verbrauchs-, Waren- und Dienstleistungs-, Mehrwert-, Quellensteuer- oder ähnliche Steuern oder Abgaben, die auf seine Bestellungen anfallen, ob im Inland oder Ausland ("Steuern"), verantwortlich, mit Ausnahme der Einkommensteuer von Transportplanung. Die Gebühren und Ausgaben sind exklusive Steuern.
10. Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse
10.1 Eingeschränkte Gewährleistung
Transportplanung gewährleistet dem Kunden, dass:
(a) der Dienst im Wesentlichen wie in der Dokumentation beschrieben funktionieren wird und Transportplanung die Gesamtfunktionalität des Dienstes während einer Abonnementlaufzeit nicht wesentlich verringern wird (die "Leistungsgewährleistung") und
(b) Transportplanung die technischen Dienstleistungen in professioneller und ordnungsgemäßer Weise erbringen wird (die "Gewährleistung für technische Dienstleistungen").
10.2 Gewährleistungsbeseitigung
Wenn Transportplanung gegen Abschnitt 10.1 (Eingeschränkte Gewährleistung) verstößt und der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Entdeckung des Problems einen detaillierten Gewährleistungsanspruch geltend macht, wird Transportplanung angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Nichtkonformität zu beheben. Kann Transportplanung dies nicht innerhalb von 60 Tagen nach dem Gewährleistungsanspruch des Kunden tun, kann jede Partei den betroffenen Auftrag in Bezug auf den nicht konformen Dienst oder die nicht konformen technischen Dienstleistungen kündigen. Transportplanung erstattet dann dem Kunden etwaige im Voraus gezahlte, ungenutzte Gebühren für den gekündigten Teil der Abonnementlaufzeit (für die Leistungsgewährleistung) oder für die nicht konformen technischen Dienstleistungen (für die Gewährleistung für technische Dienstleistungen). Diese Verfahren sind die ausschließliche Abhilfe des Kunden und die gesamte Haftung von Transportplanung für Verletzungen der Gewährleistungen in Abschnitt 10.1. Diese Gewährleistungen gelten nicht für (a) Probleme, die durch Missbrauch oder unbefugte Änderungen verursacht wurden, (b) Probleme in oder durch Plattformen von Drittanbietern oder andere Systeme von Drittanbietern oder (c) Tests und Betas oder andere kostenlose oder Evaluierungsnutzungen.
10.3 Haftungsausschlüsse
Mit Ausnahme der ausdrücklich in Abschnitt 10.1 (Eingeschränkte Gewährleistung) festgelegten Bestimmungen werden der Dienst, die Unterstützung, die technischen Dienstleistungen und alle damit verbundenen Transportplanung-Dienste "WIE BESEHEN" bereitgestellt. Transportplanung und seine Lieferanten geben keine weiteren Gewährleistungen ab, seien sie ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig, einschließlich Gewährleistungen der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Titel oder Nichtverletzung. Unbeschadet seiner ausdrücklichen Verpflichtungen in Abschnitt 3 (Unterstützung) garantiert Transportplanung nicht, dass die Nutzung des Dienstes durch den Kunden ununterbrochen oder fehlerfrei sein wird oder dass der Dienst den Anforderungen des Kunden entspricht, in Kombination mit vom Kunden verwendeten Diensten von Drittanbietern funktioniert oder Kundeninhalte ohne Verlust beibehält. Transportplanung haftet nicht für Verzögerungen, Ausfälle oder Probleme, die sich aus der Nutzung des Internets und der elektronischen Kommunikation oder anderer Systeme außerhalb der Kontrolle von Transportplanung ergeben. Der Kunde hat möglicherweise andere gesetzliche Rechte, aber alle gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungen werden auf den kürzesten gesetzlich zulässigen Zeitraum beschränkt.
11. Laufzeit und Kündigung
11.1 Laufzeit
Diese Vereinbarung beginnt am Wirksamkeitsdatum und dauert bis 90 Tage nach Ablauf oder Kündigung aller Abonnementlaufzeiten.
11.2 Kündigung aus wichtigem Grund
Jede Partei kann diese Vereinbarung (einschließlich aller Bestellungen) kündigen, wenn die andere Partei (a) einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung behebt, einschließlich eines Zahlungsverzugs, (b) den Betrieb ohne Nachfolger einstellt oder (c) Schutz vor Konkurs, Zwangsverwaltung, Treuhand, Gläubigerarrangement, Komposition oder vergleichbares Verfahren sucht oder ein solches Verfahren gegen die Partei eingeleitet wird und nicht innerhalb von 60 Tagen abgewiesen wird.
11.3 Kündigung aus Bequemlichkeit
Jede Partei kann diese Vereinbarung (einschließlich aller Bestellungen) aus jedem Grund jederzeit mit 90 Tagen Vorankündigung an die andere Partei kündigen, vorausgesetzt, dass (i) der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits im Voraus gezahlter Gebühren hat und (ii) wenn der Kunde noch nicht alle anwendbaren Gebühren für die aktuelle Abonnementlaufzeit bezahlt hat, werden diese sofort fällig und zahlbar.
11.4 Wirkung der Kündigung
Mit Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung oder einer Bestellung endet der Zugang des Kunden zum Dienst und zu den technischen Dienstleistungen, abgesehen von der eingeschränkten Nutzung des Dienstes zur Ausfuhr von Kundeninhalten gemäß Abschnitt 4.4 (Datenexport). Auf Anfrage der offenlegenden Partei nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung wird die empfangende Partei alle vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei löschen (ausgenommen Kundeninhalte, die in Abschnitt 4.4 behandelt werden). Kundeninhalte und andere vertrauliche Informationen können nach dem Löschen in den standardmäßigen Backups der empfangenden Partei verbleiben, unterliegen jedoch weiterhin den Vertraulichkeitsbeschränkungen dieser Vereinbarung.
11.5 Fortbestand
Diese Abschnitte überdauern den Ablauf oder die Kündigung dieser Vereinbarung: 2.9 (Beschränkungen), 4.4 (Datenexport), 5 (Kundenverpflichtungen), 9.2 (Gebühren und Steuern), 10.3 (Haftungsausschlüsse), 11.4 (Wirkung der Kündigung), 11.5 (Fortbestand), 12 (Eigentum), 13 (Haftungsbeschränkungen), 14 (Freistellung), 15 (Vertraulichkeit), 16 (Erforderliche Offenlegungen), 20 (Allgemeine Bestimmungen) und 21 (Definitionen). Sofern nicht ausdrücklich eine ausschließliche Abhilfe vorgesehen ist, schränkt die Ausübung einer Abhilfe gemäß dieser Vereinbarung, einschließlich Kündigung, nicht die anderen Rechtsbehelfe ein, die eine Partei haben kann.
12. Eigentum
Keine der Parteien gewährt der anderen Rechte oder Lizenzen, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt sind. Mit Ausnahme der Nutzungsrechte von Transportplanung in dieser Vereinbarung behält der Kunde alle geistigen Eigentums- und anderen Rechte an Kundeninhalten und Kundenmaterialien, die Transportplanung zur Verfügung gestellt wurden. Mit Ausnahme der Nutzungsrechte des Kunden in dieser Vereinbarung behält Transportplanung und seine Lizenzgeber alle geistigen Eigentums- und anderen Rechte am Dienst, an den Ergebnissen technischer Dienstleistungen und an der zugehörigen Transportplanung-Technologie, an Vorlagen, Formaten und Dashboards, einschließlich etwaiger Modifikationen oder Verbesserungen an diesen Elementen, die von Transportplanung vorgenommen wurden. Transportplanung kann Nutzungsdaten generieren und verwenden, um den Dienst zu betreiben, zu verbessern, zu analysieren und zu unterstützen sowie für andere gesetzlich zulässige Geschäftszwecke. Wenn der Kunde Transportplanung Feedback oder Vorschläge bezüglich des Dienstes oder anderer Angebote von Transportplanung gibt, darf Transportplanung das Feedback oder die Vorschläge ohne Einschränkung oder Verpflichtung verwenden.
13. Haftungsbeschränkungen
13.1 Verzicht auf Folgeschäden
Der Haftungsausschluss in diesem Abschnitt 13.1 (Verzicht auf Folgeschäden) gilt nicht, soweit dies durch Gesetze untersagt ist. Mit Ausnahme von ausgeschlossenen Ansprüchen haftet keine der Parteien (einschließlich ihrer Lieferanten) für Verluste im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, insbesondere nicht für Nutzungsausfall, Datenverlust, entgangenen Gewinn, Versagen von Sicherheitsmechanismen, Umsatzverluste, Goodwill, Geschäftsunterbrechung oder jegliche indirekten, speziellen, zufälligen, darauf beruhenden oder Folgeschäden jeglicher Art, auch wenn sie im Voraus über ihre Möglichkeit informiert wurde.
13.2 Haftungsobergrenze
Mit Ausnahme von ausgeschlossenen Ansprüchen haftet jede Partei (einschließlich ihrer Lieferanten) im Gesamtumfang nicht für Beträge, die vom Kunden an Transportplanung während der vorangegangenen 12 Monate unter dieser Vereinbarung gezahlt oder zahlbar gemacht wurden.
13.3 Ausgeschlossene Ansprüche
"Exkludierte Ansprüche" bedeuten: (a) Verstoß des Kunden gegen Abschnitte 2.9 (Beschränkungen) oder 5 (Kundenverpflichtungen), (b) Verstoß einer Partei gegen Abschnitt 15 (Vertraulichkeit) (jedoch unter Ausschluss von Ansprüchen im Zusammenhang mit Kundeninhalten), (c) Zahlungen an Dritte gemäß den Verpflichtungen des Kunden in Abschnitt 14.2 (Freistellung durch den Kunden), (d) vorsätzliches Fehlverhalten einer Partei oder (e) die Leistung des Dienstes durch Transportplanung, die zu Tod, Personenschäden oder Schäden an greifbarem Eigentum führt.
13.4 Art der Ansprüche und Scheitern des Wesenszwecks
Die Verzichte und Beschränkungen in diesem Abschnitt 13 gelten unabhängig von der Klageart, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), verschuldensunabhängiger Haftung oder anderweitig und bleiben in Kraft und gelten auch dann, wenn eine beschränkte Abhilfe in dieser Vereinbarung ihren wesentlichen Zweck nicht erfüllt.
Hinweis: Bei rechtlichen Dokumenten ist es ratsam, die Übersetzung von einem Fachmann überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle juristischen Nuancen korrekt wiedergegeben werden.
14. Entschädigung
14.1 Entschädigung durch Transportplanung
Transportplanung wird den Kunden gegenüber jedem Drittanbieteranspruch verteidigen, soweit geltend gemacht wird, dass der Service, wenn vom Kunden gemäß dieser Vereinbarung autorisiert genutzt, die Patente, Urheberrechte, Marken oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten verletzt, und wird den Kunden gegen alle Schäden oder Kosten schad- und klaglos halten, die dem Kunden aufgrund des Anspruchs zugesprochen werden (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) oder die von Transportplanung im Rahmen einer Einigung übernommen werden.
14.2 Entschädigung durch den Kunden
Der Kunde wird Transportplanung gegenüber jedem Drittanbieteranspruch verteidigen, soweit dieser aus Kundeninhalten, Kundenmaterialien oder einem Verstoß oder angeblichen Verstoß gegen Abschnitt 5 (Kundenverpflichtungen) resultiert, und wird Transportplanung gegen alle Schäden oder Kosten schad- und klaglos halten, die Transportplanung aufgrund des Anspruchs zugesprochen werden (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) oder die von Transportplanung im Rahmen einer Einigung übernommen werden.
14.3 Verfahren
Die Verpflichtungen der entschädigenden Partei gemäß diesem Abschnitt 14 unterliegen dem Erhalt von (a) unverzüglicher Benachrichtigung über den Anspruch, (b) dem ausschließlichen Recht zur Kontrolle und Leitung der Untersuchung, Verteidigung und Einigung des Anspruchs und (c) aller vernünftigerweise notwendigen Zusammenarbeit der entschädigten Partei, auf Kosten der entschädigenden Partei für vernünftige Auslagen. Die entschädigende Partei darf keinen Anspruch ohne die vorherige Zustimmung der entschädigten Partei beilegen, wenn die Einigung erfordern würde, dass die entschädigte Partei ein Fehlverhalten zugibt oder Maßnahmen ergreift oder unterlässt (außer in Bezug auf die Nutzung des Dienstes, wenn Transportplanung die entschädigende Partei ist). Die entschädigte Partei kann an einem Anspruch mit eigenen Anwälten auf eigene Kosten teilnehmen.
14.4 Minderung und Ausnahmen
Als Reaktion auf einen tatsächlichen oder möglichen Verletzungsanspruch kann Transportplanung nach eigenem Ermessen, wenn dies zur Vermeidung erheblicher Haftung erforderlich ist, gemäß Vergleich oder einstweiliger Verfügung oder wie Transportplanung für notwendig erachtet: (a) Rechte für die fortgesetzte Nutzung des Dienstes durch den Kunden beschaffen, (b) den angeblich verletzenden Teil des Dienstes ersetzen oder modifizieren, um eine Verletzung zu vermeiden, ohne die Gesamtfunktionalität des Dienstes zu beeinträchtigen, oder (c) den betroffenen Auftrag beenden und dem Kunden etwaige im Voraus gezahlte, ungenutzte Gebühren für den gekündigten Teil der Abonnementlaufzeit erstatten. Die Verpflichtungen von Transportplanung gemäß diesem Abschnitt 14 gelten nicht (1) soweit die Verletzung durch die Modifikation des Dienstes durch den Kunden oder durch die Nutzung des Dienstes in Verbindung mit Elementen, die nicht in der Dokumentation angegeben oder von Transportplanung bereitgestellt wurden (einschließlich Drittanbieterplattformen), resultiert, (2) für Verletzungen durch Software, die nicht die neueste Version von Transportplanung ist, (3) für unbefugte Nutzung des Dienstes, (4) wenn der Kunde einen Anspruch beilegt oder über einen Anspruch ohne Transportplanung's vorherige Zustimmung irgendwelche Zugeständnisse macht, (5) wenn der Kunde die Nutzung des Dienstes (oder eines Teils davon) nach Benachrichtigung über angeblich verletzende Aktivitäten oder nach Mitteilung von Modifikationen fortsetzt, die die angebliche Verletzung vermieden hätten, oder (6) für Tests und Betas oder andere kostenlose oder Evaluierungsnutzungen. Dieser Abschnitt 14 legt die ausschließliche Abhilfe des Kunden und die gesamte Haftung von Transportplanung für die Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter fest.
15. Vertraulichkeit
15.1 Definition
"Vertrauliche Informationen" bezeichnen Informationen, die der empfangenden Partei im Rahmen dieser Vereinbarung von der offenlegenden Partei offengelegt wurden und die von der offenlegenden Partei als proprietär oder vertraulich bezeichnet werden oder die aufgrund ihrer Natur und der Umstände ihrer Offenlegung vernünftigerweise als proprietär oder vertraulich angesehen werden sollten. Zu den vertraulichen Informationen von Transportplanung gehören die Bedingungen dieser Vereinbarung sowie alle technischen oder Leistungsinformationen zum Dienst. Zu den vertraulichen Informationen des Kunden gehören Kundeninhalte.
15.2 Verpflichtungen
Als empfangende Partei wird jede Partei (a) vertrauliche Informationen vertraulich behandeln und sie nicht an Dritte weitergeben, außer wie in dieser Vereinbarung gestattet, einschließlich Abschnitt 4.1 (Datennutzung), und (b) vertrauliche Informationen nur verwenden, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen und ihre Rechte aus dieser Vereinbarung auszuüben. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen ihren Mitarbeitern, Agenten, Auftragnehmern und anderen Vertretern mit einem legitimen Informationsbedarf offenlegen (einschließlich der Unterauftragnehmer, die in Abschnitt 20.9 genannt sind), vorausgesetzt, sie bleibt für deren Einhaltung dieses Abschnitts 15 verantwortlich, und sie sind verpflichtet, Vertraulichkeitsverpflichtungen einzuhalten, die nicht weniger schützend sind als dieser Abschnitt 15.
15.3 Ausschlüsse
Diese Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht für Informationen, die die empfangende Partei nachweisen kann (a) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf Verschulden der empfangenden Partei zurückzuführen ist, (b) die sie rechtmäßig vor dem Erhalt unter dieser Vereinbarung wusste oder besaß, (c) die sie rechtmäßig von einem Dritten ohne Verstoß gegen Vertraulichkeitsverpflichtungen erhalten hat oder (d) die sie unabhängig und ohne Verwendung der veröffentlichenden Partei entwickelt hat.
15.4 Maßnahmen
Die unbefugte Nutzung oder Offenlegung vertraulicher Informationen kann erheblichen Schaden verursachen, für den allein Schadenersatz unzureichend ist. Jede Partei kann angemessene gerichtliche Maßnahmen ergreifen, zusätzlich zu anderen verfügbaren Rechtsbehelfen, für Verletzungen oder drohende Verletzungen dieses Abschnitts 15.
16. Erforderliche Offenlegungen
Diese Vereinbarung hindert keine der Parteien daran, Offenlegungen, einschließlich von Kundeninhalten und anderen vertraulichen Informationen, zu machen, wenn dies durch Gesetz, Vorladung oder Gerichtsbeschluss erforderlich ist, vorausgesetzt (wenn gesetzlich zulässig), dass sie die andere Partei im Voraus benachrichtigt und bei jedem Versuch zur Erlangung einer vertraulichen Behandlung zusammenarbeitet.
17. Tests und Betas
Wenn der Kunde Zugang zum Service oder zu Servicefunktionen auf kostenloser oder Testbasis oder als Alpha, Beta oder Early-Access-Angebot ("Tests und Betas") erhält, ist die Nutzung nur für die interne Bewertung durch den Kunden während des von Transportplanung festgelegten Zeitraums gestattet (oder, falls nicht festgelegt, 30 Tage). Tests und Betas sind optional, und jede Partei kann Tests und Betas jederzeit aus beliebigem Grund beenden. Tests und Betas können funktionsunfähig, unvollständig oder Funktionen enthalten, die Transportplanung möglicherweise niemals veröffentlicht, und deren Funktionen und Leistungsinformationen sind vertrauliche Informationen von Transportplanung. Ungeachtet anderer Bestimmungen in dieser Vereinbarung stellt Transportplanung Tests und Betas "WIE SIE SIND" bereit, ohne Garantie, Entschädigung oder Unterstützung, und Transportplanung's Haftung für Tests und Betas wird EUR 50 nicht überschreiten.
18. Öffentlichkeitsarbeit
Keine der Parteien darf diese Vereinbarung öffentlich bekannt geben, es sei denn, die andere Partei hat zuvor ihre Zustimmung erteilt oder es ist gesetzlich erforderlich. Transportplanung kann jedoch den Kunden und seine Marken in den Kundenlisten und Werbematerialien von Transportplanung einschließen, wird jedoch diese Verwendung auf schriftliche Anfrage des Kunden einstellen.
19. Änderungen an der Vereinbarung
Transportplanung kann diese Vereinbarung (einschließlich Änderungen der Servicepreise und -pläne) von Zeit zu Zeit durch Benachrichtigung des Kunden per E-Mail oder über den Service ändern. Sofern Transportplanung nicht einen kürzeren Zeitraum festlegt (z.B. aufgrund von Gesetzesänderungen oder zwingenden Umständen), werden Änderungen bei der Verlängerung der aktuellen Abonnementlaufzeit des Kunden oder bei Abschluss einer neuen Bestellung wirksam. Wenn Transportplanung festlegt, dass die Änderungen an der Vereinbarung vor der nächsten Verlängerung oder Bestellung des Kunden wirksam werden sollen, und der Kunde Transportplanung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Änderungen widerspricht, wird Transportplanung (nach eigenem Ermessen und als ausschließliche Abhilfe des Kunden) entweder: (a) dem Kunden gestatten, unter der bestehenden Version dieser Vereinbarung bis zum Ablauf der dann aktuellen Abonnementlaufzeit fortzufahren (nach der Zeit wird die geänderte Vereinbarung wirksam) oder (b) dem Kunden erlauben, diese Vereinbarung zu kündigen und eine Rückerstattung etwaiger im Voraus gezahlter Servicegebühren für den gekündigten Teil der maßgeblichen Abonnementlaufzeit zu erhalten. Der Kunde muss möglicherweise auf die modifizierte Vereinbarung klicken, um die Nutzung des Dienstes fortzusetzen, und in jedem Fall wird die fortgesetzte Nutzung des Dienstes nach Inkrafttreten der aktualisierten Version dieser Vereinbarung als Zustimmung des Kunden zu dieser aktualisierten Version betrachtet.
20. Allgemeine Bestimmungen
20.1 Übertragung
Keine der Parteien darf diese Vereinbarung ohne die vorherige Zustimmung der anderen Partei übertragen, es sei denn, eine Partei darf diese Vereinbarung im Zusammenhang mit einer Fusion, Umstrukturierung, Übernahme oder einem anderen Transfer aller oder wesentlicher Teile ihrer Vermögenswerte oder Stimmrechte übertragen. Jede nicht genehmigte Übertragung ist nichtig. Diese Vereinbarung bindet und kommt den jeweiligen erlaubten Rechtsnachfolgern und Abtretungsempfängern jeder Partei zugute.
20.2 Rechtswahl, Gerichtsstand und Ort
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, ohne Rücksicht auf kollisionsrechtliche Bestimmungen und ohne Rücksicht auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Der Gerichtsstand und Ort für Handlungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Zwickau.